Vortrag Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Hahnstraße 2
37327 Leinefelde-Worbis
Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich das selbst nicht mehr kann? Werden meine Wünsche dann noch beachtet? Jede und jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit, Alter handlungsunfähig werden. Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung können Sie selbst für den „Fall der Fälle“ vorsorgen und bestimmen, wer dann für Sie handeln soll und was Ihnen wichtig ist. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre medizinischen Behandlungswünsche formulieren. In der Veranstaltung möchten wir über die einzelnen Vorsorgeinstrumente informieren und Ihre Fragen beantworten.