Nach § 21 Absatz 1.3. der Hausordnung ist das Rauchen in allgemein zugänglichen Räumen wie Treppenhäusern, Waschküche, Aufzug, Keller, Dachboden usw. grundsätzlich untersagt. Das Rauchverbot wurde verhängt zum Schutz der anderen Mieter und zum Brandschutz.
Mit dem Rauchen verbinden viele Bewohner von Mehrfamilienhäusern noch ein weiteres Problem. Oftmals landen Zigarettenreste auf Balkonen anderer Mieter oder im Wohnumfeld. Daher möchten wir Sie nochmals daran erinnern, dass es auch nicht gestattet ist, Asche und Zigarettenkippen von den Balkonen zu werfen.
Die teilweise noch glühenden Zigarettenreste können eine erhebliche Brandgefahr darstellen.
Wir bitten Sie daher, Ihre Zigarettenstummel und die Asche ordnungsgemäß über einen Aschenbecher zu entsorgen.
Im Interesse eines geordneten und friedlichen Zusammenlebens sollte es doch selbstverständlich sein, vernünftig zu handeln, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und die Mietsache sachgemäß zu behandeln.