Schlüssel verloren und jetzt?

Falls Sie Ihren Schlüssel verloren haben, müssen Sie die WVL zeitnah über den Verlust in Kenntnis setzen.


Zu einer Zentralschließanlage gehörende Schlüssel können nur mit ausdrücklicher Genehmigung der WVL nachgefertigt werden.


Verfügt Ihr Wohnhaus über eine Zentralschließanlage, bei welcher mit einem Schlüssel neben dem Schloss der Wohnungseingangstür auch das der Hauseingangstür und weiterer Türen geöffnet werden können, werden bei Verlust eines der Ihnen überlassenen Schlüssel alle entsprechenden Schlösser ausgetauscht. Weiterhin müssen dann alle Schlüssel im Haus erneuert werden. Das verursacht erhebliche Kosten. Ist Ihnen der überlassene Schlüssel sorgfaltspflichtverletzend verloren gegangen, tragen Sie die gesamten Kosten allein. Daher ist es ratsam, die eigene Haftpflichtversicherung zu überprüfen, ob Versicherungsschutz für Schlüsselverlust vorgesehen ist.

Um den Zugang zu Ihrer Wohnung bei Notfällen sicherzustellen, bietet die WVL die Schlüsselverwahrung an. Hinsichtlich der Verwahrung wird zwischen Ihnen und der WVL eine Vereinbarung getroffen. Bei Interesse sprechen Sie bitte Ihren Mietverwalter an.

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