Rauchen in Mehrfamilienhäusern

Nach § 21 Absatz 1.3. der Hausordnung ist das Rauchen in allgemein zugänglichen Räumen wie Treppenhäusern, Waschküche, Aufzug, Keller, Dachboden usw. grundsätzlich untersagt. Das Rauchverbot wurde verhängt zum Schutz der anderen Mieter und

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